ACHTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass in Schulen die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen!
Beim Betrieb von CNC-Maschinen im Unterricht ist eine entsprechende Absaugung der Klasse M vorgeschrieben. Beim Umgang mit giftigen Stäuben muss eine Absaugung der Klasse H gewährleistet sein.